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Wissenswertes

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Rund um das Thema Nachhaltigkeit

Überblick

Nachhaltigkeit – eine Investition in die Zukunft

Nachhaltigkeit ist in der heutigen Welt zu einem Schlüsselbegriff geworden. Was ist darunter eigentlich zu verstehen und woher kommt der Begriff? Welche Bedeutung hat Nachhaltigkeit für jeden von uns? Wie können wir alle zu mehr Nachhaltigkeit beitragen?

Einige wissenswerte und hilfreiche Informationen haben wir für Sie in den folgenden Kapiteln kurz und kompakt zusammengestellt. Sie sollen dazu dienen, das bedeutende Thema Nachhaltigkeit besser zu verstehen und einzuordnen.

Lassen Sie uns gemeinsam zu mehr Nachhaltigkeit und einer für uns alle besseren Zukunft beitragen.  

Wissenswertes

Wissenswertes

Nachhaltiges Finanzsystem

Nachhaltige Finanzierung (Sustainable Finance) bezeichnet den Ansatz, finanzielle
Aktivitäten unter Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien zu gestalten. So sollen positive Auswirkungen auf die Gesellschaft und Umwelt erreicht werden. Es zielt darauf ab, Investitionen und Finanzierungsmöglichkeiten zu fördern, die ökologisch nachhaltig, sozial verantwortlich und wirtschaftlich rentabel sind.

Nachhaltigkeit in Unternehmen

Klimaneutral, umweltbewusst und sozial engagiert – das kommt an.

Mit der richtigen Strategie kann sich nachhaltiges Wirtschafen langfristig bezahlt machen. Die Sparkassen Minden-Lübbecke bietet umfangreiche Unterstützung.

 

Nachhaltigkeit in Zahlen

Nachhaltigkeit in Zahlen

11,3 Milliarden Euro Kredite für öko­logische Vorhaben

Die Sparkassen sind die wichtigsten Finanzierungs­partnerinnen für ökologische Vorhaben von Unternehmen und Privatpersonen bei der Energiewende. Dabei kommen sowohl eigene Mittel – zum Beispiel zweckbestimmte Sparbriefe – als auch Refinanzierungen durch Förderbanken des Bundes und der Länder zum Einsatz. Allein aus Fördermitteln der KfW und der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) wurden im Jahr 2022 Kredite in Höhe von über 8,42 Milliarden Euro für die Finanzierung von mehr als 13.000 Vorhaben für Umweltschutz, Energie- und Ressourceneffizienz bereitgestellt. Hinzu kamen 2,9 Milliarden Euro Fördermittel für die Erzeugung erneuerbarer Energien. Knapp 4.200 Projekte wurden damit zusätzlich auf den Weg gebracht.

528,1 Milliarden Euro für die Kredit­versorgung der regionalen Wirtschaft

Die Sparkassen sind die wichtigsten Finanzierungs­partnerinnen für die mittel­ständische Wirtschaft. Insgesamt stellten sie kleinen und mittleren Unternehmen sowie Selbständigen zum Beispiel 2022 ein Kreditvolumen von rund 528,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Zur Sicherung von Liquidität und Handlungs­fähigkeit kleiner und mittlerer Betriebe wurden darüber hinaus im gleichen Jahr Betriebsmittelkredite in Höhe von fast 347,2 Milliarden Euro bereitgestellt.

205,6 Millionen Euro zur Förderung von Innovations­vorhaben

Die Sparkassen unterstützen mittel­ständische Unternehmen gezielt bei der Entwicklung und Markt­einführung innovativer Produkte und Dienstleistungen sowie bei der Realisierung kleinerer und größerer Innovations­vorhaben. Im Jahr 2022 wurden beispielsweise 186 Innovations­projekte mit rund 205,6 Millionen Euro aus KfW-Förder­programmen finanziert. Hinzu kam die Unterstützung von Gründungs­vorhaben durch 24,7 Millionen Euro an Risikokapital, das von Beteiligungs­gesellschaften der Sparkassen zur Verfügung gestellt wurde.

1,7 Milliarden Euro Förderkredite für Existenz­gründungen

Die Förderung von Unternehmens­gründungen ist ein wichtiger Beitrag zur regionalen Wirtschafts­entwicklung. So finanzierten im Jahr 2022 die Sparkassen insgesamt 3.050 Existenz­gründungen durch Geldmittel aus KfW-Förderprogrammen. Insgesamt flossen dabei knapp 484,7 Millionen Euro an Krediten. Rechnet man auch die Finanzierungen durch weitere Förder­mittel und Eigen­mittel hinzu, wurden 2022 insgesamt sogar 7.661 Existenz­gründungen durch Sparkassen finanziert, davon 4.709 Neugründungen. Die bereit gestellten Kredite hatten dabei ein Volumen von insgesamt mehr als 1,65 Milliarden Euro.

Mehr Transparenz

Mehr Transparenz zu der Nachhaltigkeits­leistung von Unternehmen

Mit ihren Weichen­stellungen für die Nachhaltigkeits­berichterstattung von mittelständischen Unternehmen hat die EU-Kommission eine neue Ära eingeleitet: Ab dem Jahr 2024 sollen nicht mehr nur Konzerne und große Unternehmen regelmäßig Auskunft geben über ihren Beitrag zu Transformation und nachhaltiger Entwicklung, sondern auch mittlere und kleinere Unternehmen. In Deutschland sind von den anstehenden Regelungen rund 15.000 Unternehmen betroffen. Sie werden dazu verpflichtet, in ihrem Lagebericht Nachhaltigkeits­informationen ausführlich zu ökologischen und sozialen Belangen sowie zu Fragen der Unternehmens­führung zu publizieren. Eine herausfordernde Aufgabe, die auch jede Menge Chancen birgt. Nachfolgend finden Sie einige erste Informationen hierzu.

Möchten Sie gerne mehr wissen? Dann folgen Sie unseren Links oder wenden Sie sich an Ihre Beraterin oder Ihren Berater in der Sparkasse. Mit unserem fundierten Wissen über die Chancen und Herausforderungen vor Ort, einem großen Netzwerk aus spezialisierten Partnerinnen und Partnern sowie persönlicher Beratung unterstützen wir Sie gerne bei der Finanzierung Ihrer anstehenden Veränderungen.

Die EU-Taxonomie für Klima und Nachhaltigkeit

Die EU-Taxonomie ist ein Regelwerk, das die Kriterien definiert, wann eine Wirtschafts­tätigkeit in der Europäischen Union als nachhaltig eingestuft werden kann. Sie hat künftig eine besondere Relevanz sowohl für Unternehmen als auch für Investierende, da anhand der festgelegten Kriterien und Mess­größen eine Einschätzung erfolgt, in welchem Umfang ein Unternehmen nachhaltig wirtschaftet.

Neue Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit für den Mittelstand (CSRD)

Die EU-Kommission hat mit ihrer Vorlage für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine erhebliche Ausweitung der bestehenden Regeln zur Nachhaltigkeits­berichterstattung von Unternehmen auf den Weg gebracht. Berichtspflichtig sind ab dem Geschäftsjahr 2024 alle börsennotierten und bereits heute nach der Non Financial Reporting Directive (NFRD) beziehungsweise in Deutschland nach dem beziehungsweise dem CSR-Richtlinie-Umsetzungs­gesetz (CSR-RUG) berichts­pflichtigen Unternehmen.

Die neuen Berichtsstandards der EU (ESRS)

Über die CSRD verpflichtet die EU künftig bestimmte EU- und Drittstaaten­unternehmen, EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung anzuwenden. Mit der fachlichen Ausarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) hat die EU die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) beauftragt. Diese hat der Kommission Ende November 2022 erste Entwürfe zu Umfang und Struktur der künftigen Nachhaltigkeits­berichterstattung in der EU vorgelegt.

Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (LkSG)

Die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschafts­weise erfordert eine umfassende Perspektive, die über die Grenzen des eigenen Unternehmens hinausreicht. Neue gesetzliche Richtlinien wie etwa das im Juni 2021 verabschiedete Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz (auch Lieferketten­gesetz genannt, LkSG) stellen spezifische Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten. Sie verpflichten die Unternehmen zur Einhaltung von sozialen und ökologischen Mindest­standards auf allen Ebenen der Wertschöpfungs­kette. Zu diesen gehören die Ächtung bzw. das Verbot von Zwangsarbeit, Sklaverei, Kinderarbeit, Ungleich­behandlung, Diskriminierung sowie die Wahrung von fairem Lohn und verschiedener umweltbezogener Pflichten.

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